BGH, Beschluss vom 30. 5. 2017 - IX ZR 222/16 Konsumentenvertrag 1 Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig: a. für Klagen der Konsumentin oder des Konsumenten: das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien; b. für Klagen der Anbieterin oder des Anbieters: das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a Satz 1 ZPO). Permalink. Urteile zu § 281 Abs. 27). 3 EuGVVO greift, wonach der Verbrauchergerichtsstand bei Beförderungsverträgen grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt. 2 Satz 4 ZPOentfalten. Der Verbrauchergerichtsstand des Art. Als Verbraucher gegen Unternehmen klagen - karimi RECHTSANWÄLTE Hallo, für Haustürgeschäfte nach § 312 BGB (sowie deren Rückabwicklung) ist ja der. In einem engeren und zugleich üblichen Sinn bedeutet der Ausdruck "die örtliche[. Gerichtsstand im Versandhandel Verfahrensrecht - 123recht.de Titel 3. Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine… Damit war seine Verweisung nicht im Rahmen des § 281 ZPO erfolgt und konnte dementsprechend auch keine Bindungswirkung gem. Das Berufungsgericht hat die Revision wegen der Frage zugelassen, ob die Beklagten zu 1 und 2 ihre Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Klägers ausgerichtet . VIII Vorwort während des Studiums bei wissenschaftlicher Zuarbeit vertraut und so meine Begeisterung für wissenschaftliches Arbeiten geweckt hat. Art. Entdecken Sie Erbrecht : [BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG]. Das ist nicht der Fall, wenn der Sreit über einen obligatorischen Anspruch von der Frage nach dem Bestand und der rechtlichen. § 281 Abs. Gerichtsstand - Wikipedia 600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km. Sie ist daher gem. Eine eigene Sachentscheidung ist dem Senat nicht möglich, weil die notwendigen . § 331 (Versäumnisurteil gegen den Beklagten) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) § 18 (Streitigkeiten) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)